Testament und Erbvertrag
Immobilien sind für die meisten nicht nur lukrative Anlageobjekte, sondern haben als Familienbesitz oft auch einen persönlichen Wert. Was gilt es für den letzten Willen zu beachten?
Immobilien sind für die meisten nicht nur lukrative Anlageobjekte, sondern haben als Familienbesitz oft auch einen persönlichen Wert. Was gilt es für den letzten Willen zu beachten?
Wenn eine Immobilie vererbt wird, so wechselt zwangsläufig das Haus oder die Eigentumswohnung den Besitzer. Das heißt, der Eintrag im Grundbuch muss korrigiert werden, hierzu sind die Erben gesetzlich verpflichtet.
Die meisten Erblasser hinterlassen ihren Nachlass ohne ein Testament festgelegt zu haben. In diesem Fall greift in Deutschland die gesetzliche Erbfolge.
Ein Immobilienerbe birgt hohes Konfliktpotenzial, denn Häuser oder Wohnungen aus dem Familiennachlass gehören meist zu den wirtschaftlich aber auch emotional bedeutendsten Vermögenswerten.
Eine Immobilie hat immer einen wirtschaftlichen und einen ideellen Wert. Der wirtschaftliche Wert eines Hauses oder einer Wohnung kann durch das Vererben gemindert werden, denn der Fiskus verdient ab einem bestimmten Vermögenswert mit.
Es können Haus oder Eigentumswohnung von Generation zu Generation weitergegeben werden. Doch man muss sich beim Thema Erbe auch mit der darauf anfallenden Erbschaftssteuer auseinandersetzen.