Merkmale Industriegebiet (GI): Die Flächen eines ausgewiesenen Industriegebietes sind speziell für Produktionsbetriebe vorgesehen. Im direkten Vergleich zum Gewerbegebiet unterscheiden sich diese Betriebe durch eine höhere Umweltbelastung und einer “erheblich störender Qualität”. Daher sind diese gesondert von Wohngebieten abzutrennen und eine spezielle Infrastruktur wird benötigt.
Merkmale Gewerbegebiet (GE): In Deutschland ist im § 8 der Baunutzungsverordnung festgehalten, dass in ausgewiesenen Gewerbegebieten keine besonderen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Gewerbebetrieben erforderlich sind. Es wird jedoch vorgeschrieben, dass in einem Gewerbegebiet “nicht erheblich belästigende Gewerbebereiche” untergebracht werden sollten, z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Lagerhäuser etc. In einem Flächennutzungsplan sind die Gewerbegebiete grau markiert, selten grenzen diese durch die möglichen Lärm-und Geruchsentwicklungen an ein Wohngebiet
Merkmale Mischgebiet (MI): Ein Mischgebiet befindet sich des Öfteren direkt im Stadtzentrum und ist in einem Flächennutzungsplan hellbraun markiert. In diesen Gebieten werden überwiegend Gasthäuser, Werkstätten, Büros, Geschäfte und Hotels in direkter Angrenzung zu Wohnungen errichtet.