Als Nachweis über das von Ihnen angegebene Einkommen dienen bei Angestellten die Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen, wenn nicht möglich Bestätigung über das Nettoeinkommen durch den Arbeitgeber. bei Rentnern der aktuelle
Rentenbescheid; bei Selbstständigen eine formelle schriftliche Bestätigung des
Nettohaushaltseinkommens durch Ihren Steuerberater. Für öffentliche oder privatrechtliche Unterhaltszahlungen sind ebenfalls Nachweise zu erbringen. (Nicht
erforderliche Angaben sind zu schwärzen).