Die Aufgaben der Notare und Notariate in Berlin sind sehr vielseitig und unterschiedlich. Sie vertreten den Staat und tragen ein öffentliches Amt, welches durch den Staat verliehen worden ist.
Die Kosten des Notars belaufen belaufen sich beim Wohnungs- oder Hauskauf i.d.R. auf insgesamt 1,5% des Kaufpreises. Davon sind etwa 1% die Notarkosten selbst und 0,5% die Grundbuchkosten. Allerdings werden unterschiedlich, nach Umfang und Art der notariellen Beauftragung, die Gebührensätze in Rechnung gestellt. Konkrete Berechnungsbeispiele zu Notarkosten sind auf der Webseite der Bundesnotarkammer zu finden.
Außerdem gut zu wissen:
- Notare beglaubigen ebenfalls Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.
- Sie dürfen Verlosungen und Auslosungen durchführen und Vermögensverzeichnisse erstellen.
- Notare sind befugt, freiwillige Versteigerungen durchzuführen, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen, oder sogar als Schiedsrichter tätig sein.
- Die öffentliche Aufgabe für das Gemeinwesen darf von dem Notar nicht ohne Grund verweigert werden.