Die Zwangsvollstreckung

Was ist eine Zwangsvollstreckung, welche Arten gibt es und wer führt eine Zwangsvollstreckung durch?

Kurzeinstieg zur Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist eine staatliche Maßnahme, wodurch Gläubiger unbezahlte Geldforderungen gegenüber dem Schuldner durchsetzen können.

  • Zur Pfändung wird ein Vollstreckungstitel mit Vollstreckungsklausel benötigt.
  • Der Gerichtsvollzieher kann verschiedene Pfändungen durchführen.
  • Mögliche Gründe für eine Verschuldung sind unbezahlte Rechnungen, Steuerschulden uvm.

Ablauf einer Zwangsvollstreckung

Wenn Schuldner eine Forderung gegenüber dem Gläubiger bis zu einem bestimmten Zeipunkt nicht beglichen haben, wird häufig das Verfahren einer Zwangsvollstreckung gestartet.

Diese Instanz ist die letzte Lösung, um Forderungen auf dem rechtlichem Wege zu erzwingen. Hiefür zuständig sind staatliche Organe, nämlich die Gerichtsvollzieher. Sie handeln stets im Interesse der Gläubiger und sollen dessen Forderungen gegenüber dem Schuldner durchsetzen.

Allerdings kann eine Zwangsvollstreckung nicht direkt durchgeführt werden, es müssen vorab bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, bevor die Vollstreckung durch den Vollziehungsbeamten in die Wege geleitet werden kann.

Voraussetzung einer Zwangsvollstreckung:

  • Vorlage eines Vollstreckbaren Titel inkl.Vollstreckungsklausel (Vollstreckungsbescheid oder notarielles Schuldanerkenntnis).
  • Der vollstreckbare Titel muss dem Schuldner zugestellt worden sein, bevor eine zwanghafte Durchsetzung erfolgt.

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Optionen der Schuldner

Zu Beginn können Schuldner sich vorbehalten, den Gerichtsvollzieher vor der Haustür abzuweisen. Jedoch ist er nach zwei Versuchen dazu berechtigt, eine richterliche Durchsuchungsanordnung zu erhalten.

Möglichkeiten für Schuldner:

  • Keine Auskunftspflicht
  • Vollstreckungsrechtsbeihilfe suchen
  • Vollstreckungserinnerung
  • Schutz eines Dritten durch Drittwiederspruchsklage
  • Vollstreckungsgegenklage
  • Unterwerfungsklausel als Schuldanerkenntnis
  • Pfändung beweglicher Sachen

  • Versteigerung beweglicher Sachen

  • Versteigerung unbeweglicher Sachen

  • Pfändung von Forderungen

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