Alle zwei Jahre veröffentlicht der unabhängige Gutachterausschuss neue Bodenrichtwerte. Diese können über das Internet kostenfrei mit Hilfe der hier verlinkten Bodenrichtwertkarten direkt selber eingesehen werden. Anhand dieser Werte lassen sich in den meisten Fällen der Wert eines Grundstücks bzw. des Grund und Bodens ermitteln. Es ist wichtig zu wissen, dass es sich hierbei lediglich um “Richtwerte” handelt. Außerdem interessant:
- Die Bodenrichtwerte stellen durchschnittliche Lagewerte und werden in €/m² Grundstücksfläche angegeben (ortsüblich erschlossen).
- Die Darstellung der Bodenrichtwerte erfolgt auf der Karte in Bodenrichtwertzonen, die in Form von roten Linien dargestellt werden.
- Nach dem Klick auf eine Bodenrichtwertzone werden weitere wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale dargestellt, wie z.B. Größe, Art oder Maß der baulichen Nutzung.
- I.d.R. wird der Bodenrichtwert für ein Bezugs-Grundstück der Größe 600 m² angegeben, handelt es sich um ein größeres Grundstück sinkt der Bodenrichtwert pro m² bzw. handelt es sich um ein kleineres Grundstück, steigt der Bodenrichtwert.
- Mit welchem Umrechnungsfaktor der Bodenrichtwert für ein 600 m²-Grundstück umgerechnet werden kann z.B. für ein 800 m² zeigt die unten folgende Tabelle.
- Wird nur der Bodenrichtwert für ein Einfamilienhausgrundstück (EFH) mit 600 m² dargestellt, so entspricht der Wert für ein Reihenhausgrundstück mit 250m² ca. 10-15% mehr.
- Der Gutachterausschuss zieht zur Ermittlung des Bodenwertes Kaufpreissammlungen beurkundeter Objekte hinzu.