Die Flurkarte
Wichtig zu wissen
- Die Flurkarte sichert die Existenz und bestimmt die genaue Lage eines Grundstücks
- Enthält wesentliche Merkmale von Bebaubarkeiten und Abmessungen einer Liegenschaft
- Grundsätzlich ist der Maßstab einer Flurkarte im Verhältnis 1:500 oder 1:1000
Was ist eine Flurkarte?
Die Flurkarte (auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt) ist ein offizielles Dokument und führt alle Flurstücke inkl. Gebäude eines bestimmtes Gebietes auf. In einem Maßstab von 1:500 oder 1:1000 wird die tatsächliche Existenz der gewünschten Erdoberfläche bestimmt. Dafür wird in Deutschland jedem Flurstück eine individuelle Flurstücksummer zur genauen Zuweisung erteilt. Eine Flurkarte ordnet sich daher auch in verschiedene Bereiche, welche die wesentlichen Merkmale eines Gebiets (Gemarkung) beschreibt.
Folgende Inhalte sind der Flurkarte zu entnehmen:
- Flurstücksummer
- Flurstück Begrenzungen
- Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen
- Nutzungsart des Bodens
- Bodennutzung
- Maßstab und Herkunft
- Bezeichnung der Gemarkung
Wofür ist die Flurkarte?
Die Flurkarte ist in vielen Bereichen ein wichtiges Dokument und wird von den unterschiedlichsten Personen benötigt. So beziehen sich beispielsweise öffentliche Stellen bei der Ermittlung von Steuern und Beiträgen auf die Flurkarte. Für Banken und Immobilienmakler ist eine Flurkarte bei Grundstücksverkäufen ein wichtiges Instrument, um die Bewertung (Nutzung, Lage, Grundstücksgrenzen) optimal ermitteln zu können. Bei Architekten/Ingenieure ist die Flurkarte für die Bearbeitung der bevorstehenden Bauprojekte ebenfalls von hoher Wichtigkeit, da diese Elementar für einen Bauantrag ist.
Was ist ein Flurstück?
Das Flurstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche und wird in der Liegenschaftskarte (Flurkarte) mithilfe durchgezogener Linien erkenntlich. Diese geometrischen Daten werden beim entsprechenden Landesamt für Geovermessung geführt und gelten als amtliche Nachweise vom Eigentum an den Landstücken. Ein Grundstück muss sich dabei nicht zwangsläufig auf nur einem Flurstück befinden, häufig erstrecken sich Grundstücke auch über mehrere Flurstücke.
Was ist eine Flurstücksnummer?
Eine Gemarkung besteht aus verschiedenen Fluren, diese Flure werden wiederum von den einzelnen Flurstücken gebildet. Um bei dieser Anzahl einen Überblick zu behalten, werden den Flurstücken individuelle Flurstücksnummern zugeteilt. Mit einer Nummerierung von bis zu fünf Ziffern werden die Flurstücke einzeln zugeordnet. Teilweise kann es bei älteren Liegenschaften dazu kommen, dass die Flurstücksnummer aus Brüchen, Buchstaben und Ziffern besteht (z.B. 208d).
Wer kann ein Flurstück ausmessen?
Für die Vermessung von Flurstücken ist das Katasteramt des jeweiligen Bundeslandes zuständig, welche die Vermessungen entweder selbst durchführt, oder berechtigte Stellen (Vermessungsingenieure) hinzuzieht. Eine Grenzvermessung kann entweder bei Zweifel der aktuell verlaufenden Grenzen beantragt werden, oder auch wenn die Daten im Liegenschaftskataster inzwischen veraltet sind.
Folgende Verfahren kommen bei der Vermessung vor:
- Polaraufnahme
- Punktbestimmung
- Orthogonalverfahren
Was kostet eine Vermessung vom Flurstück?
In der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung (VermGebKO) des jeweiligen Bundeslandes sind die Gebührensätze für Grenzvermessungen festgehalten. Für eine rundum Vermessung beim Hausbau kann mit Kosten von ca.2100€ gerechnet werden.
Wer kann eine Flurkarte beantragen?
Eine Flurkarte (Liegenschaftskarte) kann grundsätzlich frei und ohne berechtigtem Interesse beim Katasteramt angefordert werden. Der Antragsteller erhält daraufhin einen Auszug aus der Flurkarte mit den grundlegenden Angaben des Grundstücks. Für Flurkartenauszüge inkl. Angaben zum Eigentümer muss hingegen ein berechtigtes Interesse vorliegen, beispielsweise Anliegen von Erbbauberechtigten oder Anliegen der Nachbarn.
Was kosten ein Auszug aus der Flurkarte?
Die Flurkarte wird inzwischen digital geführt und ist gegen eine Gebühr zwischen 15€-60€ anzufordern.
Was ist der Unterschied zwischen Flurkarte und Lageplan?
Die Flurkarte wird gerne mit dem amtlichen Lageplan verwechselt, wobei es inhaltlich deutliche Unterschiede gibt. Deshalb sind für die Antragstellung von Bauanträgen die Flurkarte und ein amtlicher Lageplan einzureichen. Die Flurkarte enthält lediglich grobe Angaben und Darstellungen zu den Bauwerken eines Grundstücks, wobei beim amtlichen Lageplan weitaus individuellere Angaben für das Grundstück erstellt werden.
Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur berücksichtigt bei der Erstellung des amtlichen Lageplan u.a. folgende Bestandteile:
- Eigentümer- und Grundbuchangaben
- Geländehöhen
- First- und Traufhöhen (obere Kante einer Dachform & Tropkanten vom Dach)
- Bäume
- Befestigte Flächen
- Festsetzungen des Bebauungsplans
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Flurkarte?
Die Flurkarte ordnet maßgerecht alle Flurstücke und Grundstücke eines Gebiets, damit die Zuordnung übersichtlich erkennbar ist.
Was kostet eine Flurkarte?
Gegen eine Gebühr kann die Flurkarte bei dem jeweiligen Katasteramt gegen eine Gebühr zwischen ca. 15€-60€ angefordert werden.
Wer kann Flurstücke vermessen?
Die Zuständigkeit zur Vermessung liegt bei dem Katasteramt, dieses kann öffentlich Vermessungsingineure bestellen.