Immobilie geerbt – was jetzt?

Erbe antreten oder lieber ausschlagen?

In Deutschland werden jedes Jahr sehr viele Immobilien vererbt – dabei haben sich die meisten Erblasser jedoch nicht bereits zu Lebzeiten um die Verteilung ihrer Erbmasse gekümmert. So ergeben sich nach ihrem Tod eine Menge Fragen, zumal durch die verwandtschaftlichen Verhältnisse häufig eine Erbengemeinschaft entsteht. Gerade bei Immobilien ein schwieriges Thema, denn ein Gebäude aus Stein lässt sich nicht mal eben aufteilen.

Was passiert, wenn Sie (Mit-)Erbe einer Immobilie geworden sind? Worauf müssen Sie achten?

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Fristen und professionelle Hilfestellung

Sie erhalten Kenntnis über eine Erbschaft – ab diesem Zeitpunkt läuft eine Frist von sechs Wochen, um die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Werden Sie in dem genannten Zeitraum nicht tätig und geben eine ausschlaggebende Erklärung zur Ablehnung ab, so gilt, dass Sie das Erbe antreten.

Werden Sie schon vor Ablauf der sechs Wochen tätig, indem Sie beispielsweise einen Erbschein beantragen, so haben Sie vor dem Gesetzt ebenfalls stillschweigend das Erbe angenommen.

Sie sollten sich bei einer Erbimmobilie in jedem Fall von einem Experten beraten lassen. Denn: Um zu überprüfen, ob ein geerbtes Haus oder eine Wohnung Gewinn abwirft, sollte zunächst eine Immobilienbewertung durchgeführt werden. Ein Immobilienberater oder Sachverständiger kann Sie hierbei unterstützen. Auch für die weitere Vorgehensweise als Miterbe in einer Erbengemeinschaft ist dies wichtig.

Lesen Sie im Artikel „Teilerbschaft bei Immobilien – Wissenswertes zur Erbengemeinschaft“, was Sie zu beachten haben, um Konflikte zu vermeiden.

Sie wundern sich, warum Sie überhaupt erben – zum Beispiel, wenn Sie durch den Tod einer Tante, zu der Sie gar keinen Kontakt hatten, Teil der Erbengemeinschaft ihrer Eigentumswohnung geworden sind? Lernen Sie in diesem Artikel die wichtigsten Fakten zur gesetzlichen Erbfolge kennen.

Wichtig ist zudem zu wissen, auch Erben kostet Geld, denn im Zweifel fällt eine Erbschaftssteuer an. Lassen Sie sich von einem Steuerberater professionell beraten. Erste wichtige Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Artikel „Eine Immobilie (ver-)erben – wie viel Erbschaftssteuer fällt da an?

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, das Erbe anzutreten, so müssen Sie auch bezüglich des Grundbuches Änderungen vornehmen lassen, denn es liegt ein Eigentümerwechsel vor. Was es hierzu zu beachten gilt, erfahren Sie unter: „Notwendige Grundbuchberichtigung nach Erbe – Das sollten Sie wissen“.

Wann sollte man das Erbe lieber ausschlagen?

Als berufener Erbe sollten Sie sich genau ansehen, worin die Erbschaft besteht. Da Sie das Erbe im Zweifel nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausschlagen können, sollten Sie tunlichst den Inhalt und die Werthaltigkeit der Erbschaft überprüfen. Denn: Als Erbe übernehmen Sie nicht nur das positive Vermögen des Erblassers, sondern auch alle hinterlassenen Schulden.

Hatte der Verstorbene also mehr Verbindlichkeiten als wertiges Vermögen, so erben Sie einen Schulden-Nachlass, für den Sie mit Ihrem Vermögen haften.

Der Staat unterstützt Sie als Erben nicht bei der Überprüfung des Nachlasses. Sie müssen sich demnach alle gewünschten Informationen selbst beschaffen. Als Erbe sind Sie unmittelbarer Rechtsnachfolger und können sich bei Banken, Versicherungen und Vertragspartnern des Erblassers einen Überblick über die Finanzen verschaffen. Auch das Grundbuchamt, das Finanzamt und Handelsregister erteilt auf Anfragen Auskunft.

Bei Immobilien können Sie überprüfen, ob diese hoch verschuldet sind. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie dennoch sicherstellen, dass das geerbte Wohnobjekt in einem guten Zustand ist – sind umfangreiche Sanierungen fällig, stellt sich die Frage, ob es danach noch mit Gewinn veräußerbar ist. Lassen Sie sich in jedem Fall hierzu von einem Immobilienprofi beraten.

Nachlassverwalter

Bei einer Erbengemeinschaft oder bei einer möglichen Auseinandersetzung mit Gläubigern empfiehlt es sich, eine sogenannte Nachlasspflegschaft beim Nachlassgericht zu beantragen. Der Nachlassverwalter prüft, inwieweit die Schulden des Erblassers aus der Erbmasse getilgt werden können. Sie selbst stehen, wenn Sie das Erbe durch die Nachlassverwaltung ordnen lassen, finanziell nicht in der Pflicht. Dieses Verfahren kostet zwar etwas, Ihre Haftung als Nachlassempfänger wird dadurch jedoch begrenzt.

Sie haben eine Immobilie geerbt und überlegen nun, was zu tun ist? Wir unterstützen Sie auf dem gesamten Weg und stehen Ihnen mit unserer Expertise bezüglich Immobilien gerne zur Seite.

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